Hubarbeitsbühnenbediener
Zielgruppe:
Alle Mitarbeiter, die Hübarbeitsbühnen bedienen, sowie alle die
dieses zukünftig beabsichtigen.
Ziel:
Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen
DGUV V 1 (bisherige BGV A1 )
DGUV Regel 100-500 (bisherige BGR 500 )
DGUV G 308-008 (bisherige BGG/GUV-G 966 )
DIN EN 280)
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
Antriebsarten
Standsicherheit
Betrieb allgemein
Regelmäßige Prüfung
Umgang mit Personen
Sondereinsätze
Verkehrsregeln, Verkehrswege
Der Bediener muss folgende Kriterien erfüllen:
Mindestens 18 Jahre alt sein
Gesundheitlich geeignet sein
Verantwortungsbewusst und
Motorisch geschickt sein
Dauer:
1-3 Tage
Gültigkeit:
Ohne Befristung gültig
(Voraussetzung jährliche Unterweisung des Fahrers)
Ausbildung mit Prüfung gem. DGUV G 308-008
Jährliche Unterweisung gem. DGUV V 1