Hubarbeitsbühnenbediener

 

Zielgruppe:

   Alle Mitarbeiter, die Hübarbeitsbühnen bedienen, sowie alle die

   dieses zukünftig beabsichtigen.

 

Ziel:

   Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen 


DGUV V 1 (bisherige BGV A1 )

DGUV Regel 100-500 (bisherige BGR 500 )

DGUV G 308-008 (bisherige BGG/GUV-G 966 )

DIN EN 280)

 

Inhalte:

   Rechtliche Grundlagen

   Unfallgeschehen 

   Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen

   Antriebsarten

   Standsicherheit

   Betrieb allgemein

   Regelmäßige Prüfung

   Umgang mit Personen

   Sondereinsätze

   Verkehrsregeln, Verkehrswege

  

Der Bediener muss folgende Kriterien erfüllen:

   Mindestens 18 Jahre alt sein

   Gesundheitlich geeignet sein

   Verantwortungsbewusst und

   Motorisch geschickt sein

 

Dauer:

   1-3 Tage

 

Gültigkeit:

   Ohne Befristung gültig

(Voraussetzung jährliche Unterweisung des Fahrers)

 

Ausbildung mit Prüfung gem. DGUV G 308-008

Jährliche Unterweisung gem. DGUV V 1 

 
 
 
 
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